Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wyk auf Föhr

Wyk auf Föhr (kurz: Wyk, friesisch: Wik oder a Wik, niederdeutsch: De Wyk, auch De Wiek, dänisch: Vyk, vermutlich von wiek = Bucht stammend) ist eine Stadt auf der Insel Föhr im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
4384 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25938
Vorwahl
04681
Adresse der Amtsverwaltung
Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr
Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr 25938 Schleswig-Holstein DE
Website
Adressen:
1. Stadt Wyk auf Föhr
Am Fähranleger 2
25938 Wyk auf Föhr

2. Wasserwirtschaftsamt Tönning
Woytichstraße 27
25832 Tönning

3. Kreis Nordfriesland
Am historischen Speicher 3
25813 Husum
Gemeinde Wyk auf Föhr – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.